← Zurück zum Blog
Insights

EU verhängt 2,42 Mrd. € Strafe gegen Google im Shopping-Kartellverfahren

Die Europäische Kommission hat Google mit 2,42 Mrd. € bestraft, weil das Unternehmen gegen EU-Kartellrecht verstoßen hat. Google hat seine Marktdominanz als Suchmaschine missbraucht, indem es seinem eigenen Preisvergleichsdienst einen unzulässigen Vorteil verschafft hat. Google musste das Verhalten binnen 90 Tagen abstellen – sonst drohen Strafen von bis zu 5 % des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes von Alphabet.

Google hat seinen eigenen Shopping-Vergleichsdienst in den Suchergebnissen prominent platziert und konkurrierende Preisvergleichsdienste systematisch herabgestuft. Die Entscheidung umfasst 13 EWR-Länder und fast ein Jahrzehnt Verhalten.

Es ist genau dieses Urteil, das die Shopping-Auktion für unabhängige Comparison Shopping Services (CSSs) geöffnet hat – das Fundament jedes CSS-Partner-Programms, das Händlern heute zur Verfügung steht.

Stellungnahme von Kommissarin Margrethe Vestager

Google hat viele innovative Produkte und Dienste entwickelt, die unser Leben verändert haben. Das ist eine gute Sache. Aber Googles Strategie für seinen Shopping-Vergleichsdienst bestand nicht darin, Kunden anzuziehen, indem das Produkt besser wurde als das der Wettbewerber. Stattdessen hat Google seine Marktdominanz als Suchmaschine missbraucht, indem es seinen eigenen Vergleichsdienst in den Suchergebnissen bevorzugt und die der Wettbewerber herabgestuft hat. Was Google getan hat, ist nach EU-Kartellrecht illegal. Es hat anderen Unternehmen die Chance verwehrt, fair zu konkurrieren und zu innovieren. Und vor allem hat es den europäischen Verbrauchern eine echte Auswahl an Diensten und die vollen Vorteile der Innovation vorenthalten."
— Margrethe Vestager, EU-Wettbewerbskommissarin

Googles Strategie für seinen Preisvergleichsdienst

Googles Flaggschiff ist die Suchmaschine, die Konsumenten Ergebnisse liefert, die mit ihren Daten dafür bezahlen. Fast 90 % der Umsätze von Google stammen aus Werbung, darunter die Anzeigen, die durch Suchanfragen ausgelöst werden.

2004 stieg Google mit einem zunächst „Froogle" genannten Produkt in den separaten europäischen Markt für Preisvergleiche ein. 2008 wurde es in „Google Product Search" umbenannt, seit 2013 heißt es „Google Shopping". Beim Marktstart existierten bereits etablierte Anbieter. Ein internes Google-Dokument von 2006 stellte fest: „Froogle just doesn't work."

Preisvergleichsdienste sind stark auf Traffic angewiesen, um wettbewerbsfähig zu sein. Mehr Traffic bedeutet mehr Klicks, mehr Verkäufe und mehr Händler, die ihre Produkte listen wollen. Weil Google die allgemeine Suche dominiert, ist die Google-Suche eine entscheidende Trafficquelle für jeden Preisvergleichsdienst.

Ab 2008 hat Google seine Strategie in den europäischen Märkten grundlegend geändert. Der eigene Vergleichsdienst wurde systematisch oben oder ganz oben in den Suchergebnissen platziert, während für Wettbewerber generische Suchalgorithmen mit Kriterien angewendet wurden, die rivalisierende Dienste nach unten drückten. Googles eigener Dienst war von diesen Herabstufungen ausgenommen. Das Ergebnis: Googles Shopping war für Konsumenten weit sichtbarer als alle Konkurrenten.

Warum das gegen EU-Kartellrecht verstößt

Eine marktbeherrschende Stellung ist nach EU-Recht nicht per se illegal, marktbeherrschende Unternehmen tragen jedoch eine besondere Verantwortung, ihre Position nicht zur Einschränkung des Wettbewerbs zu missbrauchen – weder im beherrschten Markt noch in benachbarten Märkten.

Die Kommission stellte fest, dass Google seit 2008 (in Tschechien seit 2011) eine marktbeherrschende Stellung in der allgemeinen Internetsuche im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum – alle 31 EWR-Länder – innehat, mit Marktanteilen meist über 90 %. Google führte die Selbstbevorzugung in 13 EWR-Ländern ein: Deutschland und Vereinigtes Königreich (Januar 2008), Frankreich (Oktober 2010), Italien, Niederlande und Spanien (Mai 2011), Tschechien (Februar 2013) sowie Österreich, Belgien, Dänemark, Norwegen, Polen und Schweden (November 2013).

Die Auswirkungen der illegalen Praktiken

Schon am Desktop entfallen rund 95 % aller Klicks auf die ersten zehn generischen Ergebnisse von Seite 1 (allein das Top-Ergebnis bekommt etwa 35 %). Das erste Ergebnis auf Seite 2 erhält nur etwa 1 %. Verschiebt man das Top-Ergebnis auf Position 3, halbieren sich die Klicks bereits. Auf Mobilgeräten ist der Effekt noch ausgeprägter.

Durch diese Praktiken explodierte der Traffic auf Googles eigenen Vergleichsdienst, während die Konkurrenz massiv einbrach:

Trafficzuwachs für Googles eigenen Shopping-Dienst
  • Vereinigtes Königreich: ×45
  • Deutschland: ×35
  • Niederlande: ×29
  • Frankreich: ×19
  • Spanien: ×17
  • Italien: ×14
Plötzliche Traffic-Einbrüche bei konkurrierenden Vergleichsdiensten
  • Vereinigtes Königreich: bis −85 %
  • Deutschland: bis −92 %
  • Frankreich: bis −80 %

Gesammelte Beweise

Für ihre Entscheidung hat die Kommission ein breites Spektrum an Beweisen zusammengetragen und ausgewertet, darunter:

  1. Interne Dokumente von Google und anderen Marktteilnehmern.
  2. Rund 5,2 Terabyte echter Suchergebnisse von Google – etwa 1,7 Milliarden Suchanfragen.
  3. Experimente und Umfragen zur Wirkung der Sichtbarkeit in Suchergebnissen auf Konsumentenverhalten und Click-Through-Rate.
  4. Finanz- und Trafficdaten zur kommerziellen Bedeutung von Sichtbarkeit und Herabstufung in der Google-Suche.
  5. Eine umfassende Marktbefragung von Kunden und Wettbewerbern an mehrere hundert Unternehmen.

Folgen der Entscheidung

Die Geldbuße von 2.424.495.000 € spiegelt Dauer und Schwere der Zuwiderhandlung wider und wurde auf Basis der Umsätze berechnet, die Google mit seinem Preisvergleichsdienst in den 13 betroffenen EWR-Ländern erzielt hat.

Google wurde verpflichtet, das illegale Verhalten innerhalb von 90 Tagen einzustellen und keine gleichwertige Praxis fortzuführen. Insbesondere muss Google für konkurrierende Vergleichsdienste in seinen Suchergebnissen dieselben Verfahren und Methoden zur Positionierung und Darstellung anwenden wie für den eigenen Dienst. Die Kommission überwacht die Einhaltung, Google muss regelmäßig Bericht erstatten.

Verstößt Google gegen die Auflagen, drohen Strafzahlungen von bis zu 5 % des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes von Alphabet. Zusätzlich kann Google vor nationalen Gerichten von jeder Person oder jedem Unternehmen, das durch sein wettbewerbswidriges Verhalten geschädigt wurde, auf Schadensersatz verklagt werden – erleichtert durch die EU-Schadensersatzrichtlinie für Kartellrecht.

Was das heute für Händler bedeutet

Dieses Urteil ist der Grund, warum unabhängige CSS-Partner existieren. Dank der Kommissionsentscheidung kannst Du Deine Google-Shopping-Anzeigen über einen CSS wie csspartner.io schalten und mit den vollen 20 % Vorteil bieten, die Google sich sonst selbst einbehalten würde.

Jetzt zu csspartner.io wechseln