Die Europäische Kommission hat gegen Google eine Geldstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen hat. Google hat seine Marktdominanz als Suchmaschine missbraucht, indem es einem anderen Google-Produkt, seinem Shopping-Vergleichsdienst, einen illegalen Vorteil verschafft hat.
Das Unternehmen muss das Verhalten nun innerhalb von 90 Tagen beenden oder es drohen Strafzahlungen von bis zu 5 % des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes von Alphabet, der Muttergesellschaft von Google.
Kommissarin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: “Google hat viele innovative Produkte und Dienstleistungen hervorgebracht, die unser Leben verändert haben. Das ist eine gute Sache. Aber Googles Strategie für seinen Shopping-Vergleichsdienst bestand nicht nur darin, Kunden anzulocken, indem es sein Produkt besser machte als die seiner Konkurrenten. Stattdessen missbrauchte Google seine Marktdominanz als Suchmaschine, indem es seinen eigenen Comparison-Shopping-Service in seinen Suchergebnissen förderte und die der Konkurrenten herabstufte.
Was Google getan hat, ist nach den EU-Kartellvorschriften illegal. Es verweigerte anderen Unternehmen die Chance auf einen fairen Wettbewerb und auf Innovation. Und, was am wichtigsten ist, es hat den europäischen Verbrauchern eine echte Auswahl an Diensten und die vollen Vorteile der Innovation vorenthalte.
Googles Strategie für seinen Preisvergleichs-Dienst
Das Flaggschiffprodukt von Google ist die Google-Suchmaschine, die den Verbrauchern, die mit ihren Daten für den Dienst bezahlen, Suchergebnisse liefert. Fast 90 % der Einnahmen von Google stammen aus Werbeanzeigen, wie sie den Verbrauchern als Antwort auf eine Suchanfrage angezeigt werden.
2004 stieg Google in den separaten Markt des Comparison Shopping in Europa ein, mit einem Produkt, das zunächst “Froogle” hieß, 2008 in “Google Product Search” umbenannt wurde und seit 2013 “Google Shopping” heißt. Es ermöglicht Verbrauchern, Produkte und Preise online zu vergleichen und Angebote von Online-Händlern aller Art zu finden, einschließlich Online-Shops von Herstellern, Plattformen (wie Amazon und eBay) und anderen Wiederverkäufern.
Als Google mit Froogle in den Markt für Comparison Shopping einstieg, gab es bereits eine Reihe etablierter Anbieter. Zeitgenössische Belege von Google zeigen, dass dem Unternehmen bewusst war, dass die Marktleistung von Froogle relativ schlecht war (in einem internen Dokument aus dem Jahr 2006 heißt es: “Froogle funktioniert einfach nicht”).
Comparison-Shopping-Dienste sind zu einem großen Teil auf Traffic angewiesen, um wettbewerbsfähig zu sein. Mehr Traffic führt zu mehr Klicks und generiert Umsatz. Außerdem zieht mehr Traffic auch mehr Einzelhändler an, die ihre Produkte bei einem Comparison-Shopping-Dienst listen wollen. Angesichts der Dominanz von Google bei der allgemeinen Internetsuche ist seine Suchmaschine eine wichtige Traffic-Quelle für Comparison-Shopping-Dienste.
Ab 2008 begann Google in den europäischen Märkten einen grundlegenden Strategiewechsel, um seinen Comparison-Shopping-Service zu forcieren. Diese Strategie stützte sich auf die Dominanz von Google bei der allgemeinen Internetsuche und nicht auf den Leistungswettbewerb auf den Comparison-Shopping-Märkten:
Google hat seinen eigenen Comparison-Shopping-Dienst systematisch an prominenter Stelle platziert: Wenn ein Verbraucher eine Suchanfrage in die Google-Suchmaschine eingibt, zu der der Comparison-Shopping-Dienst von Google Ergebnisse anzeigen möchte, werden diese an oder nahe der Spitze der Suchergebnisse angezeigt.
Google hat konkurrierende Comparison-Shopping-Dienste in seinen Suchergebnissen zurückgestuft: Konkurrierende Comparison-Shopping-Dienste erscheinen in den Suchergebnissen von Google auf der Grundlage der generischen Suchalgorithmen von Google. Google hat eine Reihe von Kriterien in diese Algorithmen aufgenommen, aufgrund derer rivalisierende Comparison-Shopping-Dienste herabgestuft werden. Es hat sich gezeigt, dass selbst der am höchsten eingestufte Konkurrenzdienst im Durchschnitt nur auf Seite vier der Google-Suchergebnisse erscheint, während andere noch weiter unten erscheinen. Der eigene Comparison-Shopping-Dienst von Google unterliegt nicht den allgemeinen Suchalgorithmen von Google, einschließlich solcher Herabstufungen.
Infolgedessen ist der Comparison-Shopping-Service von Google für die Verbraucher in den Google-Suchergebnissen viel sichtbarer, während die Comparison-Shopping-Services der Konkurrenz viel weniger sichtbar sind.
Die Beweise zeigen, dass Verbraucher viel häufiger auf Ergebnisse klicken, die sichtbarer sind, d. h. die Ergebnisse, die weiter oben in den Suchergebnissen von Google erscheinen. Selbst auf einem Desktop erhalten die zehn am höchsten platzierten generischen Suchergebnisse auf Seite 1 zusammen im Allgemeinen etwa 95 % aller Klicks auf generische Suchergebnisse (wobei das oberste Ergebnis etwa 35 % aller Klicks erhält). Das erste Ergebnis auf Seite 2 der generischen Suchergebnisse von Google erhält nur etwa 1 % aller Klicks. Dies kann nicht nur damit erklärt werden, dass das erste Ergebnis relevanter ist, denn es ist auch nachgewiesen, dass das Verschieben des ersten Ergebnisses auf den dritten Rang zu einer Verringerung der Anzahl der Klicks um etwa 50 % führt. Auf mobilen Geräten sind die Effekte aufgrund der viel kleineren Bildschirmgröße noch ausgeprägter.
Das bedeutet, dass Google durch die prominente Platzierung nur des eigenen Shopping-Vergleichsdienstes und die Herabstufung von Konkurrenten dem eigenen Shopping-Vergleichsdienst einen signifikanten Vorteil gegenüber den Konkurrenten verschafft hat.
Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften
Die Praktiken von Google stellen einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Google bei der allgemeinen Internetsuche dar, indem sie den Wettbewerb auf den Märkten für Vergleichsangebote ersticken.
Eine marktbeherrschende Stellung ist als solche nach den EU-Kartellvorschriften nicht illegal. Marktbeherrschende Unternehmen tragen jedoch eine besondere Verantwortung dafür, ihre mächtige Marktposition nicht zu missbrauchen, indem sie den Wettbewerb einschränken, entweder auf dem Markt, auf dem sie eine beherrschende Stellung haben, oder auf anderen Märkten.
Die heutige Entscheidung kommt zu dem Schluss, dass Google auf den allgemeinen Internetsuchmärkten im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), d. h. in allen 31 EWR-Ländern, eine beherrschende Stellung einnimmt. Sie stellt fest, dass Google seit 2008 in allen EWR-Ländern eine beherrschende Stellung auf den allgemeinen Internetsuchmärkten innehat, außer in der Tschechischen Republik, wo die Entscheidung eine beherrschende Stellung seit 2011 feststellt. Diese Einschätzung stützt sich auf die Tatsache, dass die Suchmaschine von Google in allen EWR-Ländern sehr hohe Marktanteile gehalten hat, die in den meisten Fällen über 90 % lagen. Dies ist seit mindestens 2008, dem von der Kommission untersuchten Zeitraum, durchgängig der Fall.
Außerdem bestehen auf diesen Märkten hohe Markteintrittsschranken, zum Teil aufgrund von Netzwerkeffekten: Je mehr Verbraucher eine Suchmaschine nutzen, desto attraktiver wird sie für Werbekunden. Die erzielten Gewinne können dann genutzt werden, um noch mehr Verbraucher anzuziehen. In ähnlicher Weise können die Daten, die eine Suchmaschine über Verbraucher sammelt, wiederum zur Verbesserung der Ergebnisse genutzt werden.
Google hat diese Marktdominanz missbraucht, indem es seinem eigenen Comparison-Shopping-Dienst einen illegalen Vorteil verschafft hat. Es hat nur seinem eigenen Comparison-Shopping-Dienst eine prominente Platzierung in seinen Suchergebnissen gegeben, während es konkurrierende Dienste degradierte. Es erstickte den Leistungswettbewerb auf den Vergleichseinkaufsmärkten im Keim.
Google führte diese Praxis in allen 13 EWR-Ländern ein, in denen Google seinen Shopping-Vergleichsdienst eingeführt hat, beginnend im Januar 2008 in Deutschland und dem Vereinigten Königreich. Anschließend wurde die Praxis im Oktober 2010 auf Frankreich, im Mai 2011 auf Italien, die Niederlande und Spanien, im Februar 2013 auf die Tschechische Republik und im November 2013 auf Österreich, Belgien, Dänemark, Norwegen, Polen und Schweden ausgeweitet.
Die Auswirkungen von Googles illegalen Praktiken
Die rechtswidrigen Praktiken von Google hatten erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen Googles eigenem Comparison-Shopping-Dienst und konkurrierenden Diensten. Sie ermöglichten es dem Comparison-Shopping-Dienst von Google, auf Kosten seiner Konkurrenten und zum Nachteil der europäischen Verbraucher erhebliche Gewinne beim Datenverkehr zu erzielen.
Angesichts der Dominanz von Google bei der allgemeinen Internetsuche ist seine Suchmaschine eine wichtige Quelle für den Datenverkehr. Infolge der rechtswidrigen Praktiken von Google hat der Verkehr zu Googles Comparison-Shopping-Dienst erheblich zugenommen, während die Konkurrenten auf Dauer ganz erhebliche Verkehrsverluste hinnehmen mussten.
Shopping-Dienst seinen Traffic in Großbritannien um das 45-Fache, in Deutschland um das 35-Fache, in Frankreich um das 19-Fache, in den Niederlanden um das 29-Fache, in Spanien um das 17-Fache und in Italien um das 14-Fache gesteigert.
Nach den von Google vorgenommenen Herabstufungen ging der Traffic zu konkurrierenden Vergleichsdiensten dagegen deutlich zurück. So fand die Kommission konkrete Beweise für einen plötzlichen Rückgang des Verkehrs zu bestimmten konkurrierenden Websites um 85 % im Vereinigten Königreich, bis zu 92 % in Deutschland und 80 % in Frankreich. Diese plötzlichen Rückgänge konnten auch nicht durch andere Faktoren erklärt werden. Einige Konkurrenten haben sich angepasst und es geschafft, einen Teil des Verkehrs zurückzugewinnen, jedoch nie in vollem Umfang.
In Verbindung mit den anderen Feststellungen der Kommission zeigt dies, dass die Praktiken von Google den Wettbewerb auf den Märkten für Preisvergleiche im Keim erstickt haben und den europäischen Verbrauchern eine echte Auswahl und Innovation vorenthalten.
Gesammelte Beweise
Um zu ihrer Entscheidung zu gelangen, hat die Kommission ein breites Spektrum an Beweisen zusammengetragen und umfassend ausgewertet, darunter:
1) Dokumente sowohl von Google als auch von anderen Marktteilnehmern;
2) sehr große Mengen an realen Daten, darunter 5,2 Terabyte an tatsächlichen Suchergebnissen von Google (rund 1,7 Milliarden Suchanfragen);
3) Experimente und Umfragen, die insbesondere die Auswirkungen der Sichtbarkeit in den Suchergebnissen auf das Verbraucherverhalten und die Klickraten analysieren;
4) Finanz- und Verkehrsdaten, die die kommerzielle Bedeutung der Sichtbarkeit in den Google-Suchergebnissen und die Auswirkungen einer Herabstufung verdeutlichen; und
5) eine umfassende Marktuntersuchung bei Kunden und Wettbewerbern auf den betroffenen Märkten (die Kommission richtete Fragebögen an mehrere hundert Unternehmen).
Konsequenzen der Entscheidung
Die von der Kommission festgesetzte Geldbuße von 2 424 495 000 € trägt der Dauer und Schwere der Zuwiderhandlung Rechnung. Im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für Geldbußen aus dem Jahr 2006 (siehe Pressemitteilung und MEMO) wurde die Geldbuße auf der Grundlage des Wertes der Einnahmen von Google aus seinem Preisvergleichsdienst in den 13 betroffenen EWR-Ländern berechnet.
In der Entscheidung der Kommission wird Google aufgefordert, sein rechtswidriges Verhalten innerhalb von 90 Tagen nach Erlass der Entscheidung einzustellen und alle Maßnahmen zu unterlassen, die denselben oder einen gleichwertigen Zweck oder dieselbe Wirkung haben. Insbesondere wird Google in der Entscheidung aufgefordert, den einfachen Grundsatz der Gleichbehandlung von konkurrierenden Preisvergleichsdiensten und seinem eigenen Dienst einzuhalten:
Google muss die gleichen Verfahren und Methoden anwenden, um konkurrierende Comparison-Shopping-Dienste in den Google-Suchergebnisseiten zu positionieren und anzuzeigen, wie es dies für seinen eigenen Comparison-Shopping-Dienst tut.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung von Google, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, und es obliegt Google zu erklären, wie es dies zu tun gedenkt. Unabhängig davon, für welche Option sich Google entscheidet, wird die Kommission die Einhaltung der Vorschriften durch Google genau überwachen, und Google ist verpflichtet, die Kommission über seine Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten (zunächst innerhalb von 60 Tagen nach der Entscheidung, dann in regelmäßigen Abständen).
Sollte Google der Entscheidung der Kommission nicht nachkommen, müsste es für die Nichteinhaltung der Vorschriften Zahlungen in Höhe von bis zu 5 % des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes von Alphabet, der Muttergesellschaft von Google, leisten. Die Kommission müsste diese Nichteinhaltung in einer separaten Entscheidung feststellen, wobei jede Zahlung rückwirkend zum Zeitpunkt des Beginns der Nichteinhaltung erfolgen müsste.
Schließlich muss Google auch mit zivilrechtlichen Schadensersatzklagen rechnen, die von jeder Person oder jedem Unternehmen, die von seinem wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, bei den Gerichten der Mitgliedstaaten eingereicht werden können. Die neue EU-Kartellschadensersatzrichtlinie macht es Opfern wettbewerbswidriger Praktiken leichter, Schadensersatz zu erhalten.